... und Ihr lächeln gewinnt.

Brückenversorgung

undefined vollverblendet

Ein gesundes und lückenloses Lächeln gewinnt immer. Dabei ist es nicht nur schön anzusehen. Vor allem medizinische Gründe machen eine kurzfristige Korrektur von Zahnlücken zwingend erforderlich. Die Hauptursache für Zahnlücken sind Karies und Erkrankungen des Zahnbettes. Beim Verlust eines oder mehrerer Zähne leidet Ihre Kaufunktion oft erheblich. Die gegenseitige Stabilisierung Ihrer Zähne geht verloren, so dass die benachbarten Zähne in die entstandene Lücke hineinkippen können. Auch Fehlbelastungen bei den Seitenzähnen sind die Folge. Beim Verlust eines Frontzahnes sind darüber hinaus die Aussprache sowie das Aussehen meist erheblich beeinträchtigt. Ausserdem hat der entsprechende Zahn des Gegenkiefers keinen Kontakt mehr und kann in die Lücke "hineinwachsen". Durch die Fehlbelastungen werden auch die Kaumuskulatur und das Kiefergelenk in Mitleidenschaft gezogen.

undefined teilverblendet

Eine solche Situation ist ästhetisch und medizinisch problematisch. Vielfach wird dieser Effekt durch verschleppte Behandlungen erreicht. Schieben Sie solche notwendigen Behandlungen nicht auf die lange Bank. Eine optimale zahnmedizinische Versorgung mit hohen Ansprüchen an Tragekomfort und Ästhetik bietet eine festsitzende Versorgung, in unserem Fall die Brücke. Die Brücke entspricht den Möglichkeiten moderner Zahnmedizin. Oben genannte Risiken können vermieden werden. Sie sichert die Kaufunktion, da durch die genaue Vermessung Ihrer Kiefer Ihr individuelles Kaumuster ermittelt wird. Die verbliebenen Zähne werden stabilisiert und die Wiederherstellung einer lückenlos einwandfreien und ästhetisch ansprechenden Zahnreihe ermöglicht. Ein guter Zahnersatz sollte von Ihren Mitmenschen unbemerkt bleiben. Damit dies gelingt, empfiehlt Ihnen Ihr Zahnarzt eine Vollverblendung der Kronen und Brücken mit Keramik. Dieser verblendete Zahnersatz ist praktisch nicht von Ihren eigenen Zähnen zu unterscheiden.

undefined verblendet nach den Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen

Der vom Gesetzgeber vorgeschriebene, ausreichende, zweckmässige und wirtschaftliche Zahnersatz sieht diese Verblendung allerdings nur teilweise vor. Abgesehen von der Funktion wird hier der Ästhetik in keinster Weise Rechnung getragen. In der Regel wird vom Patienten eine natürlich Erscheinung durch die Vollverblendung gewählt.
Die eingegliederte Versorgung begleitet Sie schliesslich über viele Jahre. Informieren Sie sich deshalb unverbindlich über den Mehraufwand. Last but not Least: Brücken sind preiswert. Sie bieten in jeder Lebenslage sicheren Halt.
Wie Studien belegen, sind nach zehn Jahren noch rund 85 Prozent der Kronen und Brücken intakt. Nach 20 Jahren ist es immer noch jede Zweite.

Zahntechnisches Labor Markiewicz GmbH & Co.KG

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